Der Artikel erläutert die Einstufung von Produkten mit digitalen Elementen gemäß Cyber Resilience Act und zeigt die Unterschiede zwischen allgemeinen, wichtigen und kritischen Produktkategorien.
Der Cyber Resilience Act (CRA) bringt eine systematische Einordnung von Produkten mit digitalen Elementen mit spürbaren Auswirkungen auf Hersteller, Integratoren und Betreiber. Der aktuelle Entwurf zur Durchführungsverordnung vom März 2025 enthält erstmals eine detaillierte Liste digitaler Produktkategorien, die als wichtig oder kritisch eingestuft werden. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick: Welche Produkte fallen darunter? Und was bedeutet das für alle anderen?
Ziel der Kategorisierung
Nicht alle vernetzten Produkte stellen das gleiche Risiko dar. Ziel der Kategorisierung ist es, digitale Produkte mit höherem Schadenspotenzial gezielt strengeren Anforderungen zu unterwerfen. Die Zuordnung erfolgt zu drei Klassen:
🟢 Sonstige Produkte: Allgemeine CRA-Pflichten
🟡 Wichtige Produkte (Annex III, Class I & II): Verschärfte Anforderungen, z. B. Benachrichtigung der Behörden
Vernetzte Spielzeuge mit Interaktion oder Ortungsfunktionen
Wearables mit Gesundheitsmonitoring (z. B. Fitness-Tracker, Kinderschutzgeräte)
Class II – Infrastruktur- und Plattformkomponenten
Diese Kategorie betrifft virtualisierungsnahe und netzwerkseitige Sicherheitskomponenten:
Hypervisoren und Container-Runtimes
Firewalls sowie Intrusion Detection/Prevention Systeme
Mikroprozessoren und -controller mit physischem Manipulationsschutz
Annex IV: Kritische Produkte
Produkte in dieser Klasse erfüllen besonders sicherheitskritische Funktionen, häufig im Zusammenhang mit kryptografischem Schutz oder physischer Zugriffssicherheit:
Hardware mit integrierter Sicherheitsbox (z. B. HSMs, Tachographen, Zahlungsterminals)
Smart-Meter-Gateways für Energieversorgung (inkl. Kryptoverarbeitung)
Sichere Elemente (TPMs, SIMs, Zahlungskarten, digitale Zugangssysteme)
Und die übrigen Produkte?
Produkte, die nicht explizit in Annex III oder IV genannt sind, gelten als sonstige Produkte mit digitalen Elementen. Für sie gelten die allgemeinen Anforderungen des CRA, z. B.:
Sicherheits-by-Design und -by-Default
Schwachstellenmanagement
Updatefähigkeit und Patch-Prozesse
Technische Dokumentation
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung (Selbstbewertung möglich)
Empfehlungen für Hersteller
Produktportfolio prüfen: Gibt es Komponenten oder Varianten, die unter die gelisteten Kategorien fallen?
Zulieferabhängigkeiten beachten: Auch eingebettete Software oder Module von Dritten können zur Einstufung führen.
Klassifizierung dokumentieren: Die eigene Risikoeinordnung sollte nachvollziehbar begründet werden.
Aktuell bleiben: Die Liste ist nicht abschließend – spätere Ergänzungen durch die Kommission sind möglich.
Fazit
Die durch den CRA eingeführte Klassifizierung schafft Klarheit, bringt aber auch neue Anforderungen mit sich. Wer sicherheitsrelevante Produkte entwickelt oder integriert, sollte die neue Einordnung sorgfältig prüfen – und gegebenenfalls die internen Prozesse frühzeitig anpassen. Gleichzeitig bietet die transparente Einstufung eine Chance, die Produktsicherheit systematisch zu dokumentieren und das Vertrauen bei Kunden und Partnern zu stärken.
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Lars ist Solution Consultant und berät Unternehmen und Entwicklungsteams ganzheitlich bei der Umsetzung ihrer Softwareentwicklungsprojekte, von den Prozessen über die Anforderungen und Architekturen bis hin zu Umsetzung und Betrieb.
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